Ihr Aufenthalt bei uns
Vor Ihrem Aufenthalt
Klinik-Checkliste
Damit Sie nichts vergessen und Ihre Vorbereitung für den Aufenthalt bei uns stressfrei verläuft, haben wir eine Liste für Sie zusammengestellt, nach der Sie Ihre Tasche für Ihren Aufenthalt packen können. Wertsachen und größere Geldbeträge sollten Sie nach Möglichkeit nicht mitbringen.
Bitte bringen Sie Folgendes mit in die Klinik:
- Impfausweis, Krankenhauseinweisungsschein, Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse, Personalausweis, evtl. Reisepass
- Unterlagen für den Arzt: Medikationsplan / Medikamentenliste, evtl. Röntgenpass, Röntgenbilder, evtl. Allergiepass, Laborergebnisse, Arztbriefe, Unterlagen weiterer Voruntersuchungen, Patientenverfügung, falls vorhanden
- Wasch- und Toilettenartikel: Handtücher, Waschlappen, Seife, Duschgel, Creme, Zahnbürste, -pasta und -becher, evtl. Zahnprothesen und Reinigungsmittel, Shampoo, Bürste, Kamm, Nagelschere und -feile, individuelle Pflegemittel, z. B. Rasierapparat
- Kleidung: Schlafanzug, Bademantel, Hausschuhe, feste Schuhe, Strümpfe, Unterwäsche, Kleidung für die Entlassung
- Persönlicher Bedarf: Bargeld für Telefon/Kopfhörer für TV, bei Bedarf Brille, Hörgerät oder Gehstock
- Freizeit: Zeitschriften und Bücher, Tablet o.Ä., Schreibutensilien
Während Ihres Aufenthaltes
Besuchszeiten
- Wir verzichten auf unseren normalen Stationen auf starre Besuchszeiten, bitten Sie aber möglichst folgende Ruhezeiten einzuhalten: 12:00 – 14:30 Uhr und ab 19:30 Uhr
- Besuchszeiten Intensivstation: 10:00 – 12:00 und 15:00 – 19:00 Uhr
- Besuchszeit Stammzelltransplantationseinheit: ab 15:00 Uhr
Bücherei
Unsere Krankenhausbücherei befindet sich direkt im Eingangsbereich des Krankenhauses. Alle Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden können dort kostenlos Bücher, Hörbücher und Gesellschaftsspiele ausleihen.
Einmal in der Woche werden alle Stationen mit dem Bücherwagen besucht. Patienten können sich so direkt vom Bett aus ihre Lektüre auswählen und sich vom Büchereipersonal beraten lassen.
Das engagierte ehrenamtlich organisierte Team freut sich auf Sie!
Öffnungszeiten:
Montag 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mittwoch 10-12 Uhr; gleichzeitig fährt der Bücherwagen über die Stationen
Freitag 10-12 Uhr
Cafeteria und Kiosk
Unsere Cafeteria ist auch wieder für Patienten und Besucher geöffnet.
Öffnungszeiten: 7:00 - 14:00 Uhr
Hausordnung
Allgemeines & Geltungsbereich
Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen des St. Franziskus-Hospitals. Diese gilt im gesamten Krankenhaus einschließlich des Außengeländes für Patienten, Angehörige, Besucher und externe Dienstleister gleichermaßen. Durch das Verhalten betriebsfremder Personen dürfen Patienten, Personal und andere Personen nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden. Den betrieblichen Weisungen aller Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
1. Besuchs- und Ruhezeiten
Mit Rücksicht auf unsere Patienten und Besucher haben wir davon abgesehen, feste Besuchszeiten einzurichten. Wir bitten jedoch, die Mittags- und Nachtruhe unbedingt einzuhalten, denn diese sind eine wichtige Voraussetzung für den Genesungsprozess. Die Mittagsruhe dauert von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr, die Nachtruhe beginnt spätestens um 19:30 Uhr. Der Haupteingang ist ab 20:00 Uhr geschlossen. Die Besuchszeiten für die Intensivstation sind dem Informationsblatt der Intensivstation bzw. dem Aushang auf der Intensivstation zu entnehmen. Berechtigte Ausnahmen können nur im Einzelfall und nur nach Absprache mit der Station zugelassen werden.
2. Eingebrachte Sachen und Haftung
Bringen Sie bitte nur die notwendigen Gegenstände mit: Nachtkleidung, Toilettenartikel, ggf. Rasierzeug, Taschentücher, Hausschuhe sowie einen Haus- oder Bademantel. Verwahren Sie bitte keine größeren Geldbeträge, wichtige Dokumente oder sonstige Wertsachen in Ihrem Zimmer. Geben Sie diese bitte Ihren Angehörigen mit nach Hause oder hinterlegen Sie sie gegen Quittung in der Patientenverwaltung. Diese befindet sich im Eingangsbereich der Waldstraße 17. Genaue Informationen hierzu finden Sie in den §§ 15 und 16 unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) über „Eingebrachte Sachen“ und „Haftung“.
3. Entlassung
Der genaue Zeitpunkt Ihrer Entlassung wird allein vom behandelnden Arzt festgelegt. Patienten haben hinsichtlich der erforderlichen und zeitlichen Ablauforganisation dabei grundsätzlich in jedem Fall eine Mitwirkungspflicht. Näheres zu Beurlaubung, Entlassung gegen ärztlichen Rat, zu eigenmächtigem Verlassen des Krankenhauses und dem Haftungsausschluss des Krankenhauses entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
4. Parkplätze
Benutzen Sie als Patient und Besucher bitte die ausgewiesenen Parkplätze (Einfahrt Waldstraße). Parkmöglichkeiten finden sich zudem in den Nebenstraßen rund um das Krankenhaus und auf dem Park-and-Ride-Parkplatz am Lornsendamm. Als öffentliche Verkehrsmittel stehen die Buslinien 3 und 4 an der Haltestelle St. Franziskus-Hospital (Waldstraße) zur Verfügung.
5. Rauchen und Brandschutz
Mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und aus Brandschutzgründen ist das Rauchen im gesamten Hause sowie auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Gestattet ist das Rauchen lediglich am Raucherpunkt (neben dem Haupteingang). Sollte es zu einem Brand- oder Notfall kommen, bitten wir Sie Ruhe zu bewahren und ggf. Ihre Mitpatienten zu beruhigen sowie die Anweisungen der Krankenhausmitarbeiter und der Feuerwehr zu befolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Brandschutzplänen, die in allen Bereichen des Krankenhauses ausgehängt sind.
6. Rundfunk, Fernsehen und Mobiltelefon im Gebäude
Rundfunk- und Fernsehempfang bieten wir allen Patienten als Service an. Die Nutzung privater Fernsehgeräte, Radios und Mobiltelefone können wir aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestatten.
7. Sauberkeit und Ordnung
Bitte informieren Sie das Pflegepersonal, wenn Ihnen auffallen sollte, dass ein Einrichtungsgegenstand oder Gerät nicht mehr einwandfrei funktioniert, damit eine Reparatur veranlasst werden kann. Weiterhin bitten wir Sie, Abfälle, Papier usw. in die dafür aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen und im Haus sowie auf dem Gelände zur Sauberkeit und Hygiene beizutragen. Aus hygienischen Gründen ist es unter keinen Umständen gestattet, Tiere ins Krankenhaus mitzubringen.
8. Suchtmittel (Alkohol und Drogen)
Alkohol kann in Verbindung mit Medikamenten erhebliche Nebenwirkungen verursachen. Bitte verzichten Sie während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus auf Alkoholgenuss. Drogenkonsum ist untersagt.
9. Verlassen der Station
Wir freuen uns, wenn Sie bei fortschreitender Gesundheit nicht mehr an das Bett gebunden sind. Den entsprechenden Zeitpunkt sollten Sie jedoch von Ihrem behandelnden Arzt bestimmen lassen.
Bitte tragen Sie außerhalb des Patientenzimmers sowie außerhalb der Station einen Haus- oder Bademantel. Wenn Sie die Station verlassen, informieren Sie bitte das Pflegepersonal.
Wichtig: Ihr Versicherungsschutz besteht nur, solange Sie sich auf dem Krankenhausgelände befinden!
10. Film-, Ton- und Fotoaufnahmen & soziale Medien
Das Krankenhaus ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter Raum. Film-, Ton- und Fotoaufnahmen innerhalb und auf dem Krankenhausgelände sind verboten und bedürfen immer vorab der schriftlichen Genehmigung der Krankenhausleitung. Auch bei Vorliegen einer Genehmigung durch die Krankenhausleitung sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte von Patienten, Mitarbeitern und sonstigen Personen zu beachten. Die Veröffentlichung von Aufnahmen jeder Art in sozialen Medien (z.B. Facebook) ist ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung der Krankenhausleitung grundsätzlich untersagt.
11. Hausrecht
Die Geschäftsführung oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus.
12. Zuwiderhandlungen
Patienten und Begleitpersonen können bei wiederholten und/oder groben Verstößen gegen die Hausordnung, bei beleidigendem oder aggressivem Verhalten gegenüber Dritten und bei allgemeiner Ruhestörung von der Krankenhausbehandlung ausgeschlossen werden. Ebenso kann nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die Entlassung veranlasst werden. Gegen Angehörige, Besucher oder andere betriebsfremde Personen kann aus genannten Gründen ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Letztentscheidung obliegt einer Person, die das Hausrecht ausübt. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum oder bei Diebstahl kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Verstöße gegen das Hausverbot führen unwiderruflich zur Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle. Weitere Informationen (z.B. Entlassung, Parkplatzsituation etc.) entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie unserer Patientenbroschüre.
13. Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt zum 27.08.2018 in Kraft.
Ihre Krankenhausleitung
Internet, Telefon & TV
Internet
Im St. Franziskus-Hospital steht Ihnen ein kostenloses WLAN zur Verfügung. Einen sog. "Voucher" erhalten Sie durch die aufnehmende Pflegekraft auf Ihrer Station. Dem Voucher entnehmen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, mit dem Sie sich im W-LAN-Netzwerk „LAN 1“ anmelden können. Nach Ablauf einer Gültigkeit von 14 Tagen können Sie jederzeit einen neuen Voucher bekommen.
Telefon
An allen Patientenbetten sind Telefonanschlüsse angebracht. Wenn Sie das Telefon benutzen möchten, melden Sie dies bitte am Empfang an. Dort bekommen Sie eine Karte für das Telefon, die Sie mit einem gewünschten Guthaben aufladen können. Überschüssiges Guthaben wird Ihnen bei Ihrer Entlassung ausgezahlt. Die Gesprächseinheiten kosten fünfzehn Cent, die Bereitstellungsgebühr pro Tag beträgt 1,80 Euro. > Während der Corona-Pandemie telefonieren Sie aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten kostenfrei.
TV & Radio
Fernsehen und Radio stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Bitte bringen Sie zur Nutzung Kopfhörer mit.
Parkplatz
An unserem Parkautomaten ist ausschließlich eine bargeldlose Zahlung mit EC- und Kreditkarten, Apple Pay oder der Dankort (DK) möglich.
Parkgebühren
7:00 - 19:00 Uhr
1. Stunde 1,50 Euro
jede weitere angefangene Stunde 1,00 Euro
max. Tagesgebühr 5,00 Euro
19:00 - 07:00 Uhr
je angefangene Stunde 0,25 Euro
max. Nachtgebühr 1,50 Euro
Wahlleistungen
Ihre Krankenkasse trägt die Kosten Ihrer Krankenhausbehandlung. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, verschiedene Wahlleistungen in unserem Hause in Anspruch zu nehmen. Diese Kosten müssen durch die Privat-/Zusatzversicherung oder durch Sie selbst getragen werden. Wir geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über die im St. Franziskus-Hospital verfügbaren Wahlleistungen:
Wahlleistung Arzt
Wenn Sie sich für die „Wahlleistung Arzt“ entscheiden, kommen Sie in den Genuss der persönlichen Zuwendung und besonderen fachlichen Qualifikation und Erfahrung der jeweiligen Ärzte. Die so erbrachten Leistungen stellen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesondert in Rechnung.
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich die Wahl des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Wir verfügen auf unseren Stationen über sogenannte Wahlleistungszimmer, die wir als 1- oder 2-Bettzimmer anbieten.
Zu den Komfortmerkmalen unserer Wahlleistungszimmer gehören:
- Fernsehgerät inkl. Kopfhörer
- Tageszeitung
- Obst nach Wunsch (und entsprechender Kostform)
- tägliches Kuchenangebot (nach Kostform)
- Angebot verschiedener Säfte
- Befreiung der Grundgebühr beim Telefon
- auf Wunsch Dusch- und Handtücher sowie Bademantel
- Hillrom-Bett (elektrisch verstellbares Bett)
- innenliegende Nasszelle (je nach Zimmerkategorie)
Bei Fragen zu den angebotenen Wahlleistungen sprechen Sie gerne unsere Mitarbeitenden im Aufnahmebüro an (Tel.: 0461 816-2199).
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes im St. Franziskus-Hospital steht Ihnen eine Servicemitarbeiterin zur Verfügung, die Sie täglich mit den zur Komfortausstattung gehörenden Leistungen versorgt (Tel.: 0461 816-2790).
Wertsachen
Wir empfehlen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit ins Krankenhaus zu bringen. Für einen Verlust der Wertsachen oder Geldbeträge können wir keine Haftung übernehmen!
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, ihre Wertgegenstände bei Freunden oder Angehörigen abzugeben, können Sie diese am Empfang hinterlegen. Dort erhalten Sie für die hinterlegten Gegenstände eine Quittung, mit der Sie bei Ihrer Entlassung Ihre Wertgegenstände zurückerhalten. Wir können allerdings keine größeren Gepäckstücke für Sie aufbewahren.
Nach Ihrem Aufenthalt
Ihre Entlassung
Wir freuen uns, wenn Sie entlassen werden können und eine weitere stationäre Behandlung nicht notwendig ist. Den Entlassungstermin bespricht Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen. Wie lange Sie bei uns bleiben, hängt vom Fortschritt Ihres Genesungsprozesses ab.
Bei Ihrer Entlassung bekommen Sie einen vorläufigen Entlassungsbrief für Ihren Hausarzt, damit dieser darüber informiert ist, welche Erkrankung wir diagnostiziert und wie wir sie behandelt haben. Den endgültigen Entlassungsbrief senden wir per Post an Ihren Hausarzt.
Vergessen Sie bitte nicht, eventuell hinterlegte Wertgegenstände wieder abzuholen und Ihre Zuzahlungen am Empfang zu zahlen, bevor Sie das Krankenhaus verlassen.
Es ist uns ein Anliegen, Sie auch nach Ihrer Entlassung in guten Händen zu wissen:
Mit der Entlassung aus dem Krankenhaus können bei einigen Patienten vielfach Fragen und Erfordernisse entstehen, die mit dem Wiedereintritt in das alltägliche Leben geklärt werden müssen. Z.B. die weitere pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst, eine Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik oder die Beschaffung und Organisation von Hilfsmitteln.
Damit lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie darin während der Behandlung in unserem Krankenhaus mit unserem professionellen Sozialdienst. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit organisiert der Sozialdienst alle Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V. Er berät und empfiehlt Ihnen erste Lösungsvorschläge, vermittelt Adressen und stellt einen Erstkontakt zu Ansprechpartnern der verschiedenen Organisationen und Einrichtungen her.
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden im Sozialdienst für weitere Fragen zur Verfügung.
Zuzahlung
Das Engelt für die von uns erbrachten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten uns jedoch dazu, Ihnen anteilige Kosten in Rechnung zu stellen: pro Kalendertag müssen Sie 10 Euro selbst zahlen (für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr). Dieser Betrag entfällt, sofern ein Befreiungsbescheid vorliegt. Die Zuzahlung ist nicht für uns bestimmt; wir leiten Ihre Zuzahlungen an Ihre Krankenkasse weiter.
Sie bekommen von uns eine Quittung über die gezahlten Beträge - diese können Sie als Beleg für bereits geleistete Zahlungen verwenden, falls Sie erneut stationär behandelt werden müssen und damit die oben genannte 28-Tage-Grenze überschreiten.
Von der Zuzahlungspflicht befreit sind:
- Patientinnen und Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Patientinnen und Patienten, die als Sozialhilfeempfänger nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind
- Patientinnen und Patienten von Trägern einer Berufsgenossenschaft
- Heilfürsorgeberechtigte
- Kriegsopferversehrte
Wenn Sie privat versichert sind, stellen wir unsere Leistungen nach der Entlassung in Rechnung oder rechnen direkt mit ihrer Privatkrankenkasse ab.